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Ferienwohnung Föhr Buchungsbedingungen

Buchungsbedingungen


Stand Oktober 2019

Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb (folgend BHB abgekürzt) und werden Vertragsbestandteil des geschlossenen Beherbergungsvertrages.


1. Abschluss des Beherbergungsvertrages


1.1  Mit der Buchung bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb (BHB) den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an.

1.2  Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung (Mietvertrag) zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den BHB in schriftlicher Form.

1.3  Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.


2. Reservierungen


2.1  Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem BHB ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den BHB grundsätzlich zum Vertragsabschluss.

2.2  Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem BHB bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BHB.


3. Leistungen und Preise


3.1  Für den Umfang der vom BHB vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Buchungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.) ausgeschriebenen, sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.

3.2  Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Wahl- und Zusatzleistungen.


4. Bezahlung


4.1  Mit Vertragsschluss und Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung fällig, die auf den Beherbergungspreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 20 % des Gesamtpreises. Die Anzahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des BHB zu leisten.

4.2  Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Gesamtzahlung sofort zu entrichten.

4.3  Die gesamte Restzahlung ist, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage vor dem Tag der Anreise an den BHB zu bezahlen. Ggf. erst während des Aufenthaltes anfallende Kosten sind spätestens am Tage der Abreise zu entrichten.

4.4  Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt Zwischenabrechnungen für zusätzliche, gebuchte Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig sind.

4.5  Werden Anzahlung oder Restzahlung oder beide nicht fristgerecht geleistet, ist der BHB nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.


5. Rücktritt des Gastes


5.1  Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.

5.2  Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.

5.3  Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast bei Übernachtung 90 % des gesamten Preises der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2, zu bezahlen.

5.4  Der Rücktritt ist ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.


6. Obliegenheiten des Gastes


6.1  Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

6.2  Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den BHB erfolgt ist.

6.3  Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

6.4  Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

6.5  Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.


7. Haftung des BHB


7.1  Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglichen Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Gast entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.


8. An- und Abreise


8.1  Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

8.2  Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bitte bis 10 Uhr zu räumen.


9. Verjährung und Hemmung


9.1  Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung, verjähren nach einem Jahr.

9.2  Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch gegenüber dem BHB als Schuldner begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

9.3  Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


10. Rechtswahl und Gerichtsstand


10.1  Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.

10.2  Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohnsitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.3  Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.